Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10.04.2018 das Bewertungsverfahren für Grundstücke für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Dies hat zur Folge, dass sämtliche Häuser in Deutschland neu bewertet werden müssen. Sind Sie Hauseigentümer? Dann sind Sie dazu verpflichtet eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Lagefinanzamt einzureichen. Für eine effiziente und schnelle Erledigung der Erstellung der Steuererklärung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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